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Geheimniskrämerei bei Aussteigerprogrammen

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Fallzahlen belegen: null Vertrauen  zum Islamisten-Aussteigerprogramm des Verfassungsschutzes

 

Vor einiger Zeit fragte ich beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln nach, wie denn das Programm HATIF (Heraus aus Terrorismus und islamistischem Fanatismus) angenommen worden sei. Hintergrund meiner Frage war, dass dieses Programm im September 2014 eingestellt worden war, wie das Amt selbst angab, “mangels Interesse.”

Das Amt selbst vermutet, dass dem Verfassungsschutz “nicht das erforderliche Vertrauen seitens der Zielgruppe”, nämlich aussteigewilliger  Islamisten, Dschihadisten oder Salafisten, entgegengebracht werde. Daher habe man nach vier Jahren das Programm beendet, erklärte eine Sprecherin des BfV. Nun gebe es beim Bundesamt für Migration die Beratungsstelle Radikalisierung für Angehörige, Eltern, Lehrer von für islamistischem Gedankengut zuneigende junge Menschen.

Siehe hier: http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Beratung/beratung-node.html
Die “Beratungsstelle Radikalisierung” ist im wesentlichen ein Präventionsprogramm.

Auf meine Frage, wer denn an der HATIF-Hotline gesessen habe: es seien Islamwissenschaftler gewesen, keine Sozialarbeiter.

Nun, diese Islamwissenschaftler analysieren für  den Verfassungsschutz  islamistische Web Sites, Texte, Filme und Videos aus den Traumfabrikstudios der Al Qaida, der Islamischen Bewegung Usbekistan, der ISIS oder IS und die Eigenproduktionen der heimischen Szene. Sie sind Experten für den Islam, seine geschichtliche Entwicklung und seine verschiedenen Auslegungen, kennen die vier Rechtsschulen, und können sicher Muslimen gut anhand von Suren, Hadithen und Koraninterpretationen darlegen, dass der Weg der Radikalen ganz bestimmt falsch ist. Aber reicht das als Eignung für eine Hotline, an der aussteigewillige Radikale anrufen sollen?

 

Zu wenig Aussteigerprogramme

Soweit mir bekannt ist, gibt es zur Zeit eine Reihe von Programmen, die sich an bereits radikale islamisten richtet die sind aber leider nicht überall. Eines davon ist bei einer zivilgesellschaftlichen Organisation, nämlich dem Zentrum für demokratische Kultur /ZdK)  in Berlin, angesiedelt: das Programm HAYAT. Siehe hier   http://www.zentrum-demokratische-kultur.de/

Ein anderes die Arbeit des Violence Prevention Networks, die von Sabine am Orde am 5.2. in der taz vorgestellt wurde.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2015%2F02%2F05%2Fa0155&cHash=c0cbda245473ac44a0592ae77f0e7d0c

Insgesamt viel zu wenig.

 

Selbst eine Statistik soll beim VS dem Datenschutz unterliegen

Zu den Fallzahlen, wie viele Leute überhaupt sich an der HATIF- Hotline des Verfassungsschutzes gemeldet hätten, wollte die Dame aus der Pressestelle mir gegenüber  keine Angaben machen. Es tue ihr leid, aber dies unterliege den Datenschutz.

Wieso eigentlich? Ich fragte doch nicht nach Namen und Adressen, sondern nur nach einer Statistik.

 

Die Antwort kam von anderer Seite, nämlich von den Linken  und den Grünen im Bundestag. Die Leute vom  Büro Ulla Jellpke hatten sich ähnliche Gedanken gemacht und erhielten auf ihre Fragen  von  der Bundesregierung ganz öffentlich folgende  Angaben:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/028/1802865.pdf.

 

Insgesamt hat nicht einer den Ausstieg durch den VS gemacht. Seit 2011 hatten insgesamt 7 Radikale angerufen. Vier seit Juli 2010, keiner im Jahr 2011, und jeweils einer in den Jahren 2012, 2013 und 2014. Dazu kamen noch einmal einige Anrufe von hilfesuchenden Angehörigen:

ab July 2010 2 Personen,

im Jahr 2011 2 Personen,

im Jahr 2012 niemand

im Jahr 2013 8 Personen und

bis September 2014  6 Personen

 

 

Auch die Grünen Innenpolitiker haben sich Gedanken zu Thema gemacht, allerdings mit dem Schwerpunkt auf Syrienrückkehrer.  Volker Beck und Freunde fragen die Bundesregierung, wie sie den Syrienrückkehrern (Titel: Aus- und Einreise potentieller islamistischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer an bewaffneten nicht internationalen Konflikten: Prävention und Intervention) begegnen wolle, und welche Aussteiger- und Deradikalisierrungsprogramme es gebe. Sie wollten genaueres über die Arbeit des HATIF-Programms und die Gründe für seine Beendigung wissen. Hier die Kleine Anfrage  http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/innenpolitik/KA_Radikalisierung.pdf

 

Die Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Grünen nach  Anrufern (Gesamtzahl)  sieht jedoch etwas anders aus. Dort heißt es bei Frage 32:

“ab July 2010   18 Personen

2011                   19 Personen

2012                   10 Personen

2013                   31 Personen

2014                   26 Personen

Quelle:  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/028/1802865.pdf

 

Insgesamt 104 Menschen, davon hätten ganze sieben Personen um Hilfe für sich selbst angefragt. In keinem Fall sei es zu Unterstützungsmaßnahmen durch HATIF gekommen.

Angehörige und Freunde seien an das BAMF-Programm “Beratungsstelle Radikalisierung” verwiesen worden. Und Personen, bei denen der Verdacht auf eine Straftat bestanden habe, seien nicht in das Programm aufgenommen worden.

Und: durch HATIF sei keiner aus dem islamistischen Milieu herausgelöst worden.

 

Das ist doch ein Wort, oder? Warum die Geheimniskrämerei durch den VS?

 

Weiterhin Geheimniskrämerei beim “Hinweistelefon islamistischer Terrorismus”

Nach wie vor gibt es aber das sogenannte “Hinweistelefon des BfV für islamistischen Terrorismus (HiT), das im Jahr 2995 eingerichtet wurde. Das ist eine Hotline, bei der Personen anonyme Hinweise auf  mögliche Anschlagsplanungen oder andere Gefahren geben können. Die Grünen wollten vieles  wissen.

 

Hier sind die Fragen der Grünen und die Antworten der Bundesregierung im Einzelnen aus der Bundestagsdrucksache 18/2725 vom 6. Oktober 2014 (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/027/1802725.pdf)

 

“Frage 30c) Wie viele Anrufe gingen über das HiT pro Jahr ein, und wie viele hiervon wurden als ernsthaft eingestuft und weiter bearbeitet?

 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage 30c nicht offen erfolgen kann. Soweit Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]).

Dies ist nur durch Hinterlegung der Information bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages möglich. Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage bedürfen hier der Einstufung als Verschlusssache nach der Verschlusssachenanweisung (VSA), da ihre Veröffentlichung Rückschlüsse auf die Erkenntnislage und Aufklärungsschwerpunkte zulässt und damit die Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen kann.

Zur weiteren Beantwortung der Frage 30c wird daher auf die als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestufte Information der Bundesregierung verwiesen, die bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt ist und dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden kann.

 

d) Konnten durch Anrufe bei dem HiT – wie erhofft – islamistisch motivierte Gewalttaten bzw. Terroranschläge oder andere Straftaten verhindert werden?

Wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und auf welche Weise?

e) Wie viele strafrechtliche Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund eingegangener Anrufe eingeleitet, und wie viele Verurteilungen sind auf Anrufe bei dem HiT zurückzuführen?

 

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.

 

f) Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder im Hinblick auf die über das HiT erlangten Informationen, und in welchen Fällen bzw. auf welcher Rechtsgrundlage werden durch Anrufe erlangte Informationen übermittelt bzw. geteilt?

Wo endet nach Auffassung der Bundesregierung die Zuständigkeit des BfV in diesem Zusammenhang?

g) Wird die Anonymität der Anrufer gewahrt, und wenn ja, wem gegenüber (auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden)?

 

Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage 30f nicht offen erfolgen kann. Soweit Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]).

Dies ist nur durch Hinterlegung der Information bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages möglich. Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage bedürfen hier der Einstufung als Verschlusssache nach der Verschlusssachenanweisung (VSA), da ihre Veröffentlichung Rückschlüsse auf die Erkenntnislage und Aufklärungsschwerpunkte zulässt und damit die Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen kann.

Zur weiteren Beantwortung der Frage 30f wird daher auf die als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestufte Information der Bundesregierung verwiesen, die bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt ist und dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden kann.”

 

 

 

 

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